Schöne und gepflegte Füße stehen bei körperbewussten Frauen auf der Prioritätenliste ganz oben. Die Basispflege bekommen Sie selber hin. Doch wenn das Hühnerauge zu tief sitzt, ein Nagel eingewachsen ist oder Sie regelmäßig Druckstellen haben, muss ein Fachmann her.
Etwa 25.000 sogenannte Fußpfleger/-innen machen sich über unsere Füße her. Die wenigsten davon haben eine fundierte fachmännische Ausbildung. Neben Podologen/-innen und staatlich anerkannten medizinischen Fußpflegern/-innen behandeln auch Kosmetiker/-innen, Masseure/-innen oder orthopädische Schuhmacher/-innen Füße.
Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Podologengesetz schützt die Titel Podologe/-in und medizinische/r Fußpfleger/-rin. Jeder, der sich Podologe/-in oder medizinischer Fußpflege/-rin nennt, braucht eine Erlaubnis nach § 1 des Podologengesetzes.
Voraussetzungen für diese Erlaubnis sind eine zweijährige Vollzeitausbildung und eine bestandene staatliche Prüfung, Eignung in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes sowie Zuverlässigkeit. Behandler/-innen, die zum 2. Januar 2002 eine mindestens zehnjährige Tätigkeit in der medizinischen Fußpflege nachweisen können, müssen lediglich bis zum 1. Januar 2007 eine staatliche Ergänzungsprüfung erfolgreich ablegen.
Wer bis zum 2. Januar 2002 nur mindestens fünf Jahre Fußpflegeerfahrung hat, muss die vollständige Podologenprüfung machen. Bietet jemand eine Tätigkeit als Podologe/-in oder medizinischer Fußpfleger/-in an, ohne die Erlaubnis dafür zu haben, blüht eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von bis zu 2.500 Euro.
Die Ausbildung zum Podologen/-in dauert in Vollzeitform zwei Jahre und in Teilzeitform maximal vier Jahre.
Sie soll die Behandler/-innen befähigen:
- Durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen.
- Pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen.
- Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.